Das Universitätsklinikum Tuzla (UKC) hat mit dem Institut für Krankenversicherung und Rückversicherung der Föderation Bosnien und Herzegowina einen Dienstleistungsvertrag für das Jahr 2026 geschlossen, der aus dem Solidaritätsfonds der Föderation Bosnien und Herzegowina finanziert wird. Im Rahmen dieses Vertrags wurden Mittel in Höhe von 1.805.000 Konvertiblen Mark (KM) für die medizinische Behandlung von Rückkehrern bereitgestellt.
Nach Angaben von Dipl.Ök. Emir Kikanović, dem amitierenden stellvertretenden Direktor für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten am UKC Tuzla, wurden den Rückkehrern in den ersten sechs Monaten des Jahres 2026 Gesundheitsleistungen im Wert von rund 1.400.000 KM erbracht; dies entspricht etwa 77 Prozent der Vertragssumme. Es wird davon ausgegangen, dass die vertraglich festgelegten Mittel im Laufe des Monats August 2026 vollständig ausgeschöpft sein werden.
„Um die ständige Gesundheitsversorgung von Rückkehrern bis Jahresende zu gewährleisten, ist die Bereitstellung zusätzlicher Mittel in Höhe von rund einer Million Konvertiblen Mark erforderlich. Daher hat sich das UKC Tuzla an die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina, das Föderale Gesundheitsministerium, das Föderale Ministerium für Flüchtlinge und vertriebene Personen, das Gesundheitsministerium des Kantons Tuzla sowie das Institut für Krankenversicherung und Rückversicherung der Föderation Bosnien und Herzegowina gewandt, um auf den Finanzierungsmangel bei der Behandlung von Rückkehrern hinzuweisen. Bislang haben wir von keiner der genannten Institutionen eine Rückmeldung erhalten“, erklärte Kikanović.
Das Universitätsklinikum Tuzla sah sich in den Jahren 2024 und 2025 mit einem Finanzmangel bei der medizinischen Versorgung von Rückkehrern konfrontiert. In diesem Zeitraum versäumten es die zuständigen Institutionen, eine systemische Lösung zu finden, und schoben sich stattdessen gegenseitig die Verantwortung zu. Der Wert der für Rückkehrer erbrachten Gesundheitsleistungen überstieg 2024 die vertraglich vereinbarte Summe um rund 600.000 KM, während die Kostenüberschreitung im Jahr 2025 bei etwa 800.000 KM lag. Das Universitätsklinikum Tuzla deckte die gesamte Differenz aus eigenen Mitteln.
Der Direktor des Universitätsklinikums Tuzla, Prof.Dr.med.sci. Šekib Umihanić, betonte, dass die medizinische Versorgung von Rückkehrern nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine moralische Verantwortung gegenüber Menschen darstellt, die nach Jahren der Vertreibung in ihre Heimat zurückgekehrt sind. Er warnt davor, dass das Fehlen zusätzlicher Finanzmittel schwerwiegende Folgen für die Gesundheitsversorgung dieser besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppe haben könnte.
„Ungeachtet aller Herausforderungen wird das UKC Tuzla den Rückkehrern weiterhin Gesundheitsleistungen anbieten. Wir möchten jedoch die zuständigen Institutionen darauf aufmerksam machen, dass es notwendig ist, eine stabile und nachhaltige Finanzierung sichergestellt werden muss, damit die Gesundheitsversorgung für diese Bevölkerungsgruppe ständig und für alle Bedürftigen zugänglich bleibt“, erklärte Direktor Umihanić.




